: Verfassungsverstoß im Mediengesetz?
Baden-Baden (ap) — Einen Verfassungsverstoß hat der Südwestfunk in dem Entwurf eines neuen Mediengesetzes für Baden-Württemberg ausgemacht. Wie der SWF in Baden-Baden am Donnerstag in seiner Stellungnahme an die Stuttgarter Landesregierung kritisiert, werde in dem Entwurf die Grundversorgung eingeengt, die nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu leisten haben. Konkret richtet sich die Kritik dagegen, daß die von ihm zu leistende Grundversorgung festgeschrieben wird auf Programme, die er für sein „gesamtes Sendegebiet im Land verbreitet“.
Diese Regelung würde selbst bescheidenen Änderungen einen gesetzlichen Riegel vorschieben, heißt es in der Stellungnahme. Der Gesetzgeber wolle offenbar Schutzzäune für private Rundfunkveranstalter errichten.
Der Intendant, Willibald Hilf, wies außerdem darauf hin, daß der Südwestfunk in seinem rheinland-pfälzischen Sendegebiet auch keinen gleichartigen Einschränkungen unterworfen sei und daß die staatsvertraglichen Grundlagen nicht für das baden-württembergische Sendegebiet einseitig geändert werden könnten.
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