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AKW Mülheim-Kläglich kaltgestellt

■ Koblenzer Gericht dreht dem umstrittenen Meiler am Rhein den Saft ab/ Euphorie bei AKW-Gegnern

Berlin (taz) — Mit einer spektakulären Entscheidung hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz gestern Anti-AKW-Geschichte geschrieben. Die Richter kassierten die im vergangenen Sommer vom damaligen Mainzer Umweltminister Alfred Beth (CDU) nachgeschobene erste Teilgenehmigung für das Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich. Mit dem Spruch steht erstmals in den alten Bundesländern ein Atommeiler der 1.300-Megawatt-Klasse vor dem vorzeitigen und endgültigen Aus. Das Gericht monierte die Weigerung des Umweltministeriums, das Sieben-Milliarden- Projekt nach dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zu überprüfen. Insbesondere diese Begründung löste unter AKW-Gegnern und bei den Kläger-Anwälten Geulen und Baumann Euphorie aus. Der Oberbürgermeister von Neuwied, Scherrer, meinte, es sei „nicht vorstellbar, daß die Anlage nach dem heutigen Stand der Technik genehmigungsfähig“ sei. Zufrieden äußerte sich auch Beth- Nachfolgerin Klaudia Martini (SPD). Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht nicht zu. Es hatte 1988 die ursprüngliche 1. Teilgenehmigung für rechtswidrig erklärt. SEITEN 2 UND 10

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