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Frauenbeauftragte auf allen Dörfern

■ Frauenministerin Waltraud Schoppe stellte Gesetzesinitiative vor

Niedersachsen plant eine Vorschrift für Städte, Landkreise und Gemeinden zur Einstellung einer Frauenbeauftragten. Das Gesetz soll für Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern verbindlich sein. Die Frauenbeauftragten sollen hauptamtlich mit entsprechender Bezahlung arbeiten und nicht den Weisungen von Verwaltung und Räten unterliegen, erläuterte die grüne Frauenministerin Waltraud Schoppe gestern in Hannover. Vorgesehen sind auch umfangreiche Kompetenzen und Rechte für eigene Initiativen und Mitarbeit in den örtlichen Ratssitzungen der jeweiligen Kommune.

Bei dem Gesetzesvorhaben, das zur Zeit noch mit dem niedersächsischen Innenministerium abgestimmt wird, handele es sich um „eine Gratwanderung“ zwischen den Rechten des Landes und dem Selbstverwaltungsanspruch der Kommunen. Nach Überprüfung der Rechtslage geht die Frauenministerin davon aus, daß ihr Gesetz vor dem Verfassungsgericht Bestand haben werde. Ein entsprechendes Gesetz in Schleswig-Holstein wird derzeit vom Karlsruher Bundesverfassungsgericht geprüft.

Zur Zeit gibt es in Niedersachsen 120 Frauenbeauftragte, davon 92 in Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern. 33 von ihnen arbeiten ehrenamtlich. Es könne nicht angehen, daß „die Arbeitskraft von Frauen immer weiter ausgebeutet werde“, begründete die Ministerin die Vorschrift für hauptamtliche Frauenbeauftragte.

Mit dem geplanten Gesetz müßten landesweit 171 Frauen zusätzlich eingestellt werden. Die Kosten hätten allerdings ausschließlich die Kommunen zu tragen. dpa

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