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Westler angeschmiert

■ Im Osten arbeitende Westler müssen im Krankeitsfall draufzahlen

Berlin und anderswo. Wer als Westler im Osten eine Arbeitsstelle antritt, ist angeschmiert — spätestens dann, wenn er wieder zum Arzt muß. In punkto Krankenversicherung nämlich gilt das Arbeitsplatzprinzip: Selbst der eingeborenste Westler ist im Osten verpflichtet, sich nach dortigen Konditionen krankenzuversichern. Die Folge: Der westliche Hausarzt will von jahrelanger Treue nichts mehr wissen und verlangt Zuzahlung — denn die Ost-Krankenversicherung kann die Kosten westdeutscher Mediziner nicht abdecken. Umgekehrt sind natürlich Ostler, die im Westen arbeiten, nach westdeutschem Recht versichert — und die Krankenkassen, die noch bis zum Ende des Jahres getrennte Haushalte führen müssen, doppelt geleimt. Der West-Versicherungsnehmer mit dem Ost-Arbeitsplatz muß zwangsläufig im Krankheitsfalle einen Arzt oder ein Krankenhaus im Osten aufsuchen. Zwar könnte er sich theoretisch einer West-Krankenkasse anschließen, sein Arbeitgeber jedoch braucht nur die Hälfte des von der Kasse verlangten Ost- Beitrages entrichten. Mehr zahlen muß besagter Westler also so oder so. Nicht betroffen sind lediglich Westler, die in die Ex-DDR entsandt werden — beispielsweise Beamte. Sie bleiben im Westen versichert. Ebenfalls aus dem Schneider sind Wessis, die bei ihrer Arbeit im Osten über 2.250 Mark verdienen — sie können als freiwillig Versicherte Mitglied ihrer bisherigen West-Krankenkasse bleiben.

Der vom Bundesministerium für Arbeit zur Zeit vorbereitete Entwurf des Rentenüberleitungsgesetzes sieht nun einen Passus vor, der diesem Gezerre ein Ende machen soll und das Recht der freien Kassenwahl vorsieht. Wer dann für die zusätzlichen Kosten aufkommt, ist jedoch noch ungeklärt. Frühestens am 1.1.1992 kann das Gesetz in Kraft treten. maz

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