: Frankreich: Superphenix in Malville "illegal"
Paris (afp) — Der französische Staatsrat hat am Montag die am 10. Januar 1989 erteilte ministerielle Betriebserlaubnis für den Schnellen Brüter Superphenix in Creys-Malville annulliert. Das höchste Verwaltungsgericht fällte dieses Urteil nach einer Eingabe des Genfer Staatsrats sowie mehrerer eidgenössischer und französischer Umweltorganisationen. Im März 1987 war ein Leck in einem Behälter für die Lagerung verbrauchter Brennelemente entdeckt worden, aus dem Natrium ausgeflossen war. Dieser Zwischenfall führte zu einer zwanzigmonatigen Abschaltung des Schnellen Brüters, der mit der Regierungsgenehmigung vom 10. Januar 1989 mit einem Ersatzsystem zwei Tage später versuchsweise wieder in Betrieb genommen wurde. Nach Auffassung des Staatsrates wurden jedoch die „Modalitäten und Bedingungen“ dieser provisorischen Genehmigung nicht hinreichend präzisiert. Die einst als Technologiewunder gepriesene über 27 Milliarden Francs teure Anlage im Rhônetal, siebzig Kilometer von Genf entfernt, hatte seit ihrer Inbetriebnahme im Jahr 1986 immer Pannen. Lediglich 175 Tage funktionierte Superphenix mit voller Leistung.
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