: Bis zu Mietverdreifachungen im Sozialen Wohnungsbau
Berlin. Immer mehr willkürliche Mieterhöhungen, Kündigungen und Verstöße gegen das Mietrecht im Sozialen Wohnungsbau stellt die Berliner MieterGemeinschaft fest. Solche Verstöße beträfen vor allem ältere Sozialwohnungen, die von privaten Eigentümern gekauft worden seien, sagt Gerhard Heß von der MieterGemeinschaft. Diese Wohnungen sind preisgebunden, Mieterhöhungen sind nur zulässig, wenn die landeseigene Wohnungsbaukreditanstalt dies absegnet. Aber die Eigentümer hielten sich oft nicht daran, sagt Gerhard Heß.
Als Beispiel nennt er eine DDR- Übersiedlerin, die von der MieterGemeinschaft betreut wird. Die Frau wohnt in einem Haus in der Ansbacher Straße. Sie zahlt dort für eine Sozialwohnung von gut 30 Quadratmetern über 500 Mark Miete im Monat. Aber nur 300 Mark Miete wären zulässig gewesen, denn soviel zahlen die anderen Mieter im Haus. Über 6.000 Mark fordert die Frau nun nach anderthalb Jahren zurück.
Bei zwei Häusern am Segitzdamm — ebenfalls Sozialwohnungen — verlangten die Eigentümer zunächst das dreifache der zulässigen Miete, nach Einsprüchen der Mieter immerhin noch das doppelte. Selbst Innensenator Dieter Heckelmann verlangte für sein Haus in der Tiergartener Beusselstraße eine überhöhte Miete (die taz berichtete).
Am kommenden Mittwoch um 9.30 Uhr findet vor dem Amtsgericht Tiergarten ein Prozeß in dieser Sache statt. Darüber hinaus wollte Senator Heckelmann einer Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen, was im Sozialen Wohnungsbau ebenfalls nicht zulässig ist.
Die MieterGemeinschaft rät allen Mietern von Sozialwohnungen, denen ihre Miete zu hoch erscheint, sich an die Wohnungsbaukreditanstalt zu wenden. Die Anstalt ist verpflichtet, den Mietern auf Wunsch die korrekte Miete mitzuteilen. Die WBK allerdings, so die Kritik der MieterGemeinschaft, überprüfe solche Verstöße viel zu langsam und kümmere sich von sich aus nicht darum. Außerdem seien die Briefe der WBK für Nichtjuristen kaum verständlich. esch
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