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Hans-Wendt Unterlagen frei

■ Landgericht weist Beschwerde des Stiftungsvorstandes zurück

Der parlamentarische Untersuchungsausschuß Hans-Wendt- Stiftung (HWS) ist rechtmäßig eingesetzt worden. Das entschied gestern die 1. Strafkammer des Landgerichts Bremen. Sie lehnte eine Beschwerde des Stiftungsvorstandes ab, die sich gegen die Beschlagnahme eines Teils der Stiftungsunterlagen richtete. Die Unterlagen, im wesentlichen Vorstandsprotokolle der Hans- Wendt-Stiftung aus 1990 und früher, lagern derzeit noch bei der Stiftung und beim Amtsgericht. Jetzt können sie freigegeben werden und sollen Klarheit darüber schaffen, ob und in welchem Maße der Vorstand der Stiftung mit dem Sozialressort verfilzt war.

„Für uns stellt sich jetzt die Frage, welche Unterlagen für den Ausschuß überhaupt noch wichtig sind“, meinte der Leiter des Untersuchungsausschusses, Reinhard Metz (CDU) nach bekanntwerden des Kammerspruches. Allerdings wurde seine Freude über die Gerichtsentscheidung etwas getrübt. Die Kammer hatte nämlich ausdrücklich festgestellt: „Ob der Einsetzungsbeschluß von Verfassungs wegen zu beanstanden ist oder nicht, ist hier nicht zu entscheiden.“

Genau diesen Passus aber kennt auch der Hans-Wendt Vorstandsvorsitzende und Staatsrat des Sozialressorts, Hans-Christoph Hoppensack. Die Stiftung werde den Beschluß des Landgerichtes respektieren, heißt es in einer Erklärung, aber: „Die Stiftung behält sich jedoch vor, wegen der unterlassenen verfassungsrechtlichen Prüfung das Bundesverfassungsgericht anzurufen.“

mad

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