: Leihmutterschaft in Frankreich für rechtswidrig erklärt
Paris (dpa) — Das höchste französische Gericht hat die Praxis der Leihmutterschaft für rechtswidrig erklärt. Unfruchtbare Frauen dürfen keine Leihmutter in Anspruch nehmen, auch wenn diese angeboten werden. In der am Freitag in Paris verkündeten Entscheidung vertrat das Kassationsgericht die Auffassung, daß die Praxis der Leihmutterschaft gegen das „Prinzip der Verfügbarkeit des menschlichen Körpers“ verstoße und die „Institution der Adoption“ umgangen werde.
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