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Kinkel will per Gesetz Organhandel verbieten

Bonn (afp/dpa) — Der kommerzielle Handel mit menschlichen Organen soll strafrechtlich verboten werden. Bundesjustizminister Klaus Kinkel (FDP) kündigte am Sonntag in Bonn die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfs an.

Mit empfindlichen Strafen solle die Vermittlung von und der Handel mit Organen verstorbener und lebender Menschen geahndet werden. „Wir müssen verhindern, daß arme Menschen vor allem in den Ländern der Dritten Welt von skrupellosen Geschäftemachern ausgebeutet und als lebendes Ersatzteillager für die Reichen in den Industrienationen mißbraucht werden.“

Eine sogenannte Widerspruchslösung gegen die Organentnahme nach dem Tode lehnte Kinkel ab. Sie würde den Bürger zwingen, sich ausdrücklich gegen eine Organentnahme nach dem Tode zu erklären, wenn er die Unversehrheit seines Leichnams sichern wolle. Dafür bestehe in der Bundesrepublik kein Anlaß, da bis zu 95 Prozent der Bevölkerung einer Spende zustimmten, sofern in einem Gespräch zwischen Arzt und Angehörigen Verstorbener auf die Notwendigkeit einer Organspende hingewiesen werde. Organtransplantationen seien heute ein ethisch und moralisch begrüßenswerter Weg, um die Leiden kranker Menschen wesentlich zu lindern und ihr Leben zu verlängern. Es sei jedoch „zutiefst verwerflich“, daß sich üble Geschäftemacher vermehrt den Umstand zunutze machten, daß nicht für jeden Kranken zu jeder Zeit in ausreichendem Umfang Spenderorgane bereitstünden.

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