: Kompromiß um Modernes
■ Verwaltungsgericht: Tanznächte einmal die Woche und vor Feiertagen
Jetzt ist es gerichtlich abgesegnet: Nur noch einmal in der Woche darf es im Modernes eine durchtanzte Nacht geben. Vor dem Verwaltungsgericht einigten sich gestern die beiden Betreiber des Kulturzentrums mit der Stadt, den jetzigen status quo auch in Zukunft beizubehalten.
Damit haben die Betreiber einen ursprünglich aufgezwungenen Zustand endgültig akzeptiert: Im letzten Jahr hatte ihnen die Polizei nach jahrelangen Beschwerden der Anwohner über den nächtlichen Besucherlärm aufgegeben, ihre zwei Tanznächte am Wochenende nur noch bis ein Uhr zu veranstalten. Um dieser Auflage, die schwere Finanzeinbußen zur Folge gehabt hätte, zu entgehen, hatten sich die Modernes- Betreiber als kleineres Übel dafür entschieden, auf die Tanznacht am Freitag zu verzichten. Doch rechtens, glaubten sie, seien beide Auflagen nicht und zogen vor Gericht. Immerhin bedeute auch der Verzicht auf eine Veran
hier bitte die
Gitarre rein
Wenn im Modernes die Gitarre jault...
staltung für seine Mandanten eine Drittelung der Erträge am Wochenende, erklärte der Anwalt der Unternehmer.
Seitdem nur noch eine wöchentliche Tanznacht stattfindet, ist etwas Ruhe in die Straßen um das Modernes eingekehrt, und das war gestern auch der wichtigste Grund für die Betreiber, sich trotz der Umsatzeinbußen auf den Kompromiß vor Gericht einzulassen. Rechtlich gesehen, so stellte das Gericht fest, hätten die Betreiber zumindest in diesem Verfahren gute Chancen gehabt, zu gewinnen. Schon die Baugenehmigung für das Modernes sei stellenweise falsch und lasse nicht erkennen, was sie eigentlich regeln solle. Und die einzuhaltenden Lärmwerte seien so niedrig, daß schon vor Eröffnung des Modernes klar war, daß sie von einem solchen Veranstaltungszentrum nicht einzuhalten seien.
Mit dem gerichtlichen Kompromiß ist der Rechtsstreit um die Tanznächte des Modernes jetzt beendet. Neben den Tanznächten von Sonnabend auf Sonntag wird auch der Tanz in den Mai und die Silvesternacht weiterhin erlaubt bleiben. Und sollte irgendwann die Nacht auf den 3. Oktober — den neuen „Tag der Einheit“ — sperrzeitfrei werden, steht auch sie den Tänzern offen. In allen übrigen Nächten allerdings ist um ein Uhr Schluß. Gwe
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