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Zeichen und Wunder

■ „Lesben“ und „Schwule“ im Bundestag jetzt druckfähig

Berlin (taz) — Der Zeitgeist macht vor nichts halt und hat jetzt eine der letzten Bastionen von Sitte und Anstand gestürmt: die Bundestagsdrucksache. Begriffe wie „lesbisch“ und „schwul“ durften darin bis dato in Überschriften nicht auftauchen. Jetzt aber lenkte das Parlamentssekretariat ein. Zwei Anträge von Bündnis 90/Grüne auf Einrichtung eines Lesben- und eines Schwulenreferats wurden zur Abstimmung zugelassen! Das Verbot, mit dem sich der Bundestag im In- und Ausland lächerlich gemacht hatte, fiel erst nach längeren Auseinandersetzungen. Jetzt dürfen die Anträge, in denen neben den Referaten auch 1,5 Millionen Mark für überregionale Lesben- und Schwulenorganisationen gefordert werden, endlich in Druck gehen. Angenommen sind sie damit noch lange nicht.

Christina Schenk, Abgeordnete von Bündnis90/Grüne, sieht sich auf dem richtigen Weg: Demnächst will sie einen Antrag „zur Förderung lesbischer Lebensweise“ und eine Gesetzesinitiative zur ersatzlosen Streichung des §175 im Hohen Hause einbringen. uhe

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