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Nachgefragt: CDU als Handlangerin des Todes?

NACHGEFRAGT

CDU als Handlangerin des Todes?

Eine Arbeitsgruppe der CDU unter Federführung von Familienministerin Rönsch hat als Kompromiß in der Abtreibungsfrage eine Indikationsregelung vorgeschlagen, nach der neben medizinischen auch psychisch-soziale Gründe für den Arzt hinreichend sein sollen.

Die CDU schwenkt ein in der Abtreibungsfrage — stimmt das?

Karin Stieringer (CDU): Ich hoffe, daß es eine echte Fehlmeldung ist. Eine christliche Partei kann nicht für die Fristenlösung sein.

In psychosozialen Konflikten soll eine Abtreibung legal sein.

Da müßte ich als Juristin natürlich wissen: Was sind psychosoziale Konflikte, wer entscheidet? Die Formel läßt jeder Interpretation freien Raum.

Die GegnerInnen des §218 sagen: Rönsch will nach wie vor die „Zwangsberatung“.

Wenn es richtig ist, daß der Arzt, der beraten muß, die Abtreibung vornimmt, ist es keine Zwangsberatung mehr, sondern ein normales ärztliches Gespräch, das mit Sicherheit höher honoriert wird, wenn der Arzt den Eingriff vornimmt. Der Arzt wird hier zu einem Handlanger des Todes gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine CDU-Familienministerin das unterschreibt. K.W.

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