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Stasi-Spion bleibt weiter in Haft

Berlin (ap/taz) — Der frühere Stasi- Offizier Harry Schütt bleibt wegen Fluchtgefahr weiter in Haft. Der 3.Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Haftbeschwerde des ehemaligen Generalmajors als unbegründet verworfen. Schütt muß sich seit Anfang Juni vor dem Bayerischen Oberlandesgericht wegen Beihilfe zum Landesverrat verantworten. Ihm wird zur Last gelegt, durch die unmittelbare Führung eines seit Anfang der siebziger Jahre für das Ministerium für Staatssicherheit tätigen Mitarbeiters des Bundesnachrichtendienstes daran mitgewirkt zu haben, daß Unterlagen des BND, die zum Schutz der äußeren Sicherheit der Bundesrepublik geheimhaltungsbedürftig waren, der Führung der DDR mitgeteilt wurden. Das Verfahren hat eine Pilotfunktion: Der BGH sieht in seiner Entscheidung keine völkerrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken, daß die Landesverratsvorschriften auf die dienstliche Tätigkeit Schütts in Ost-Berlin angewendet werden.

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