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Hildebrandt: Treuhand-Erlaß gefährdet Arbeitsmarktbesserung

Potsdam. Die brandenburgische Arbeitsministerin Regine Hildebrandt (SPD) verlangt die sofortige Rücknahme des Erlasses der Berliner Treuhandanstalt, der Betrieben eine Beteiligung an Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften untersagt. Er verhindere die einzige Möglichkeit einer durchgreifenden Verbesserung der Arbeitsmarktlage, sagte Frau Hildebrandt auf einer Betriebsrätekonferenz am Wochenende in Potsdam. Die Vorsitzende des DGB-Landesbezirks Berlin- Brandenburg, Christiane Bretz, nannte den Erlaß einen „Schlag ins Gesicht all derer, die um eine Lösung bemüht sind“. Frau Hildebrandt appellierte an die Betriebsräte, die Bildung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften zu unterstützen. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) müßten „generalstabsmäßig organisiert“ werden, um eine „andere Dimension“ der Arbeitsförderung zu erreichen. Von den etwa 70 Anträgen zur Förderung solcher Gesellschaften seien 35 bewilligt worden. Von den 43 Millionen Mark ihres arbeitsmarktpolitischen Sofortprogramms habe die Landesregierung bis zum 11. Juni 2,1 Millionen Mark ausgegeben. Durch die Gemeinschaftsaufgabe „Aufschwung Ost“ habe man die bisherigen Landesmittel zur Finanzierung von ABM auf 200 Millionen Mark aufstocken können. Die DGB- Landesbezirksvorsitzende Christiane Bretz sprach sich dafür aus, die ABM-Stellen, die in Berlin nicht besetzt werden, an das Land Brandenburg zu vergeben. Der Gewerkschaftsbund sehe in ABM nur eine „Übergangslösung“, der in zwei bis drei Jahren „dauerhafte Alternativen“ folgen müßten. Es könne nicht hingenommen werden, daß die gesamte Arbeitsmarktpolitik durch die Bundesanstalt für Arbeit und damit von den Versicherten selbst finanziert werde. dpa

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