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Bundesregierung klagt gegen Rundfunkgesetz

Bonn (dpa) — Die Bundesregierung klagt beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen Teile des Rundfunkgesetzes für Nordrhein- Westfalen und des Gesetzes über den Westdeutschen Rundfunk. Die Klage bezieht sich auf Bestimmungen zur Kurzberichterstattung. Ein entsprechender Normenkontrollantrag wurde bereits am 4.Juni beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die nordrhein-westfälischen Regelungen waren inhaltlich von den Regierungschefs der elf alten Bundesländer übernommen worden.

Nach Ansicht der Bundesregierung greifen die Vorschriften in die verfassungsrechtlich geschützten Rechte privater Organisationen ein. Berührt würden dadurch das Recht auf Eigentum, auf freie Berufsausübung sowie Fragen des Urheberrechts, für die ausschließlich der Bund die Gesetzgebungskompetenz habe.

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