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Überprüfung der Prüfung

■ BVG: Studenten dürfen gegen Abschlußnoten klagen

Karlsruhe (afp) — Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat in zwei Entscheidungen zu juristischen und ärztlichen Staatsprüfungen den Rechtsschutz der Prüfkandidaten erweitert. Nach den am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteilen des Ersten Senats müssen Prüflinge das Recht haben, Einwände gegen ihre Abschlußnoten mit Aussicht auf Erfolg vorzubringen. Nach dem Karlsruher Richterspruch sind die Verwaltungsgerichte damit grundsätzlich verpflichtet, Prüfungsbescheide zu kontrollieren. Der Bewertungsspielraum der Prüfer wurde damit eingeengt (AZ: 1 BvR 1529/84, 138/87, 419/81, 213/83). Das Urteil erging aufgrund der Klagen mehrerer Medizin- und Jurastudenten gegen die Benotungen ihrer Abschlußprüfungen. Einer der Beschwerdeführer bemängelte vor dem Verwaltungsgericht insgesamt zehn mißverständlich formulierte Fragen des sogenannten „Multiple Choice“-Prüfverfahrens. Die Verfassungsbeschwerden der Studenten führten zum Erfolg: Die Aufgaben im Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple Choice“) müssen „verständlich, widerspruchsfrei und eindeutig sein“, ansonsten seien sie rechtsfehlerhaft, entschieden die Richter.

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