Durchbruch im Streit um die Ost-Rente

■ Aber Honecker kriegt seine Rente nicht nach Moskau

Berlin/Bonn (dpa) — Im Streit um das Rentenüberleitungsgesetz, mit dem vom 1. Januar 1992 an ein einheitliches Versicherungssystem in West und Ost geschaffen werden soll, ist jetzt der Durchbruch gelungen. Wie Berlins Sozialsenatorin Ingrid Stahmer (SPD) gestern sagte, haben sich Vertreter von Bund, Fraktionen und Ländern in Bonn auf einen Kompromiß verständigt. Dieser enthalte „erhebliche Verbesserungen“ für die ostdeutschen Rentner. Der Konsens sieht eine längere Zahlung von Sozialzuschlägen zur Grundsicherung von Rentnern in den neuen Ländern vor. Statt Ende 1994 sollen die Sozialzuschläge jetzt erst nach dem 31. Dezember 1996 nicht mehr gezahlt werden. Außerdem soll in den nächsten Jahren ein neues rentenpolitisches Konzept zur sozialen Grundsicherung und zur Anrechnung von Kindererziehungs- und Pflegezeiten bei Frauen erarbeitet werden. Auch im Bereich der Zusatz- und Sonderversorgung soll es eine Anhebung der Höchstbeträge geben: Statt 1.500 Mark jetzt 2.010 Mark im Monat. Bei den sogenannten Stasi-Renten, für NVAs, Vopos und Angehörige des DDR-Zolls, soll die Obergrenze dem Ost-Durchschnitt entsprechen. Diese liegt bei monatlich 800 Mark.

Der Ex-DDR-Saatschef Erich Honecker wird seine deutsche Rente ab 1. Januar 1992 übrigens nicht nach Moskau überwiesen bekommen. Das ist, so Sozialexperte Rudolf Dreßler, auch ein Teil des Kompromisses. Bei Personen, die sich der Verfolgung wegen eines politischen Straftatbestandes in der ehemaligen DDR entziehen, solle die Rentenzahlung ruhen: „Sie können sich das Geld auf einem Treuhänderkonto in der Bundesrepublik abholen.“