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Von Leser zu Leserin-betr.: Leserinnenbrief "Wie Männer schwanger werden können" zu "Behutsame Fortentwicklung" (Verfassungsrichter a.D. Simon plädiert für eine Verfassungsreform in der taz vom 13.6.91), taz vom 17.6.91

betr.: Leserinnenbrief von Lilo Hesse: „Wie Männer schwanger werden können“ zu „Behutsame Fortentwicklung“ (Verfassungsrichter a.D.Simon plädiert für eine Verfassungsreform in der taz vom 13.6.91), taz vom 17.6.91

[...] Liebe Landsmännin (oder: Landsfrau), das ist allenfalls ein Schreibversehen in Simons Manuskript; wahrscheinlich aber eine Art freudsche Fehlleistung der SätzerInnen bei der taz, denn: der fragliche Artikel 48 lautet richtig zitiert: „Auszubildenden, Schwangeren, Alleinerziehenden, Kranken, Behinderten und älteren Arbeitnehmern gebürt besonderer Kündigungsschutz.“

Und was Helmut Simon betrifft: Aus seiner Feder stammt der fragliche Artikel 48 und zwar so, wie ich ihn zitiert habe. Aber wenn man (auch wenn man eine Frau ist) nur auf sprachliche Schnörkel aus ist, entgeht einem auch bei offensichtlichen Schreibfehlern, daß da wirklich bisher nicht Dagewesenes steht, nämlich der ansonsten in keiner deutschen Verfassung zu findende besondere Kündigungsschutz unter anderem für Schwangere.

Daß Frauen „ein Teil des Volkes“ sind, dürfte allgemein bekannt sein und nicht von der brandenburgischen Verfassung abhängen. Aus anderen Gründen als denen sprachlichen Hokuspokus beginnt diese mit den Worten: „Wir, die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs... haben uns diese Verfassung gegeben.“ Sie endet mit einem Artikel, der den „Bürgerinnen und Bürgern“ das Recht gibt, eine verfassungsgebende Versammlung zu wählen und sie erspart sich feministische Stilblüten, wie sie leider im Verfassungsentwurf des „Kuratoriums für einen demokratischen verfaßten Bund Deutscher Länder“ zu finden sind: „Die Bundesministerinnen und Bundesminister werden auf Vorschlag der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers von der Bundespräsidentin oder vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“

Mit solcher Sprachsuggestion wird einem personalistischen und deshalb in vordemokratische Zeiten führenden Politikverständnis Vorschub geleistet. Die jeweiligen Begriffe im Verfassungstext meinen nämlich das Amt und nicht die (männlichen oder weiblichen) natürlichen Personen. Karlhein Merkel,

Rechtsanwalt, (West-)Berlin

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