: Eine Sonderspende für Sachsens Landeshaushalt
■ Sachsen bekommt von Baden-Württemberg 210 Millionen extra/ Mehr West-Helfer für die Finanzämter/ Demnächst West-Ausbildungsplätze
Stuttgart/Dresden. Sachsen kann sich auch weiterhin der Verwaltungs-und Finanzhilfe aus Baden- Württemberg sicher sein. In den kommenden zwei Jahren greift das Alt-Bundesland dem neuen mit 210 Millionen Mark unter die Arme. Das Geld wird zusätzlich zu den Verpflichtungen aus dem Fonds Deutsche Einheit und zur Umsatzsteuerverteilung gezahlt, war aus dem Finanzministerium in Stuttgart zu hören.
Etwa 100 Millionen Mark sieht der Haushaltsplan von Baden-Württemberg für personelle und Verwaltungshilfe in Sachsen vor. Damit sollen unter anderem die Voraussetzungen geschaffen werden, daß Sachsens Finanzverwaltung in drei oder vier Jahren auf eigenen Füßen stehen kann und selbständig die Steuern eintreibt. Zunächst werden weitere 350 Bedienstete aus Baden-Württemberg nach Sachsen verschickt.
Das baden-württembergische Finanzministerium entsendet etwa 100 Entwicklungshelfer. Außerdem hätten sich die bestehenden Partnerschaften zwischen den Finanzämtern Baden-Württembergs und den 13 Finanzämtern des Regierungsbezirks Dresden sehr bewährt, sagte ein Pressesprecher des Finanzministeriums. Die West-Betreuer greifen in einem Finanzamt den Kollegen zur Zeit ständig unter die Arme, was sich mit der erstmaligen Veranlagung zur Einkommensteuer ab 1992 sicher noch steigern werde. Baden-Württemberg will noch für vier weitere Finanzämter des Regierungsbezirkes Leipzig ab 1. juli 1991 Patenschaften übernehmen.
Über die praktische Anleitung hinaus müsse aber auch ein Fundament an steuerlichem Fachwissen geschaffen werden, das die sächsischen Beamten befähige, rechtlich einwandfrei und sachlich zutreffend die Steuern zu erheben, so das Stuttgarter Ministerium. Für die dafür notwendigen Schulungen stelle das Bundesland, das für die Ausbildung der sächsischen Nachwuchskräfte im mittleren Dienst federführend sei, 20 Lehrkräfte zur Verfügung. Im Herbst 1990 wurde mit der Ausbildung begonnen. Ab dem 1. Juli dürfen dann auch erstmalig Ost-Steueranwärter in baden-württembergischen Finanzämtern ihre Ausbildung absolvieren. adn/taz
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