: Alu-Chips wertlos, mehr Rente, billiger telefonieren
■ Mit 1. Juli gesetzliche Regelungen: Tariffreibeträge, Einkommenssteuer, Altersübergangsgeld, Ehedarlehen — Leute, kümmert Euch um Eure Rechte
Bonn/Berlin. Am 1. Juli treten eine Reihe neuer Regelungen in Kraft, die speziell die Bürger in den FNL betreffen: Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung wird von 3.000 auf 3.400 Mark in der Renten- und in der Arbeitslosenversicherung und in der Krankenversicherung von 2.250 auf 2.550 Mark angehoben, was bis zum Ende des Jahres gilt. Geringfügig Beschäftigte sind nicht pflichtversichert, also jene, die bis zu 250 Mark monatlich verdienen. Auszubildende sind in jedem Fall versichert, unabhängig von der Höhe der Vergütung. Die Renten werden in den neuen Ländern um 15 Prozent angehoben, was Angaben der Bundesregierung zufolge Berechnungen zur Entwicklung der Nettolöhne und -gehälter in den FNL entspricht. Die Eckrente (45 Versicherungsjahre mit immer durchschnittlichem Verdienst) erhöht sich von 773 auf 889 Mark im Monat und liegt bei 50,8 Prozent der Eckrente in den alten Ländern. Die Erhöhung wird nicht auf den Sozialzuschlag angerechnet, den zur Zeit 674.000 Bezieher von Niedrigrenten als pauschalierte Sozialhilfeleistung erhalten.
Arbeitslose in den neuen Ländern können ab Juli bereits mit 55 Jahren Altersübergangsgeld erhalten. Die Dauer des Altersübergangsgeldes — 65 Prozent des letzten durchschnittlichen Lohnes — wird von drei auf fünf Jahre erhöht. Der neue Tariffreibetrag liegt bei der Lohn- und Einkommenssteuer bei 600 Mark für Ledige und bei 1.200 Mark für Verheiratete. Das heißt, daß bis zu der Höhe keine Lohnsteuer gezahlt werden muß. Die Vermögens- und Gewerbekapitalsteuer wird in diesem und im nächsten Jahr in den neuen Ländern nicht erhoben. Bei der Gewerbeertragssteuer gibt es Staffeltarife.
Bis Ende Juni 1992 gilt in dem Gebiet der neuen Länder die zwölfprozentige Investititionszulage. Daneben sind fünfzigprozentige Sonderabschreibungen für Anlagen, Betriebs- und Privatgebäude möglich. Aufwendungen für Wohnungsmodernisierung sind in zehn Jahren abzuschreiben. Für den Einbau von Heizungsanlagen und sonstigen Erhaltungsaufwand an Gebäuden, die für eigene Wohnzwecke genutzt werden, können 10 Jahre lang bis zu 4.000 Mark als Sonderausgaben abgezogen werden. Für junge Familien, die Ehedarlehen erhalten haben, wird auf eine Zinsanpassung verzichtet. Bei Wohnungsbaudarlehen übernimmt der Bund 60 Prozent der Zinszuschüsse. dpa/taz
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