Metaller demonstrieren gegen Treuhandentscheid

■ Beteiligung an Beschäftigungsgesellschaften verlangt/ Breuel lehnt ab

Berlin. Arbeiter des Halbleiterwerkes Frankfurt/Oder haben gestern vor der Zentrale der Treuhandanstalt in Berlin ein Nachgeben der Treuhand zugunsten der Beteiligung ihr unterstellter Unternehmen an Arbeitsförderungsgesellschaften demonstrativ gefordert. Wie die Industriegewerkschaft Metall mitteilte, protestierten die Beschäftigten unter Begleitung der brandenburgischen Arbeitsministerin Regine Hildebrandt. Die Mitarbeiter erfuhren auf einer Betriebsversammlung am Donnertag, daß zum 30. Juni 2.950 Beschäftigten gekündigt werde. Eine Arbeitsförderungsgesellschaft, die 1.000 Beschäftigte auffangen könnte, scheitere an der Haltung der Treuhand. Beriebsratsvorsitzender Uwe Helm verwies darauf, daß der Gesellschaftervertrag für die Auffanggesellschaft bereits fertig war und nur noch ins Register eingetragen werden brauchte.

Die Präsidentin der Treuhandanstalt, Birgit Breuel, hatte erklärt, Aufgaben der Anstalt seien Privatisierung, Sanierung und Liquidierung ehemaliger DDR-Staatsbetriebe. Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sei die Bundesanstalt für Arbeit zuständig.

Im Berliner Treuhandgebäude in der Leipziger Straße fanden zur gleichen Zeit Gespräche zwischen Breuel und den Arbeits- und Wirtschaftsministern der fünf neuen Länder zu diesem Thema statt.

Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Hans-Jochen Vogel, forderte in einem Schreiben Bundeskanzler Helmut Kohl auf, die Treuhandanstalt persönlich anzuweisen, ihren Unternehmen die Beteiligung an Beschäftigungs-, Qualifizierungs- und Aufbaugesellschaften zu gestatten. Diese Einrichtungen seien ein wichtiges Mittel, um Arbeitslosen den Übergang in neue Arbeitsverhältnisse zu erleichtern, schrieb Vogel in einem in Bonn veröffentlichten Brief. Der Verband der Metall- und Elektroindustrie und die IG Metall Berlin und Brandenburg trafen gestern mit Vertretern der beiden Landesregierungen zusammen, um das Konzept für Arbeitsförderungsgesellschaften abschließend zu beraten. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverband forderten die Treuhand auf, ihre Haltung aufzugeben und den ihr unterstellten Unternehmen die gesellschaftsrechtliche Beteiligung an den Einrichtungen zu ermöglichen. ap/adn/taz