: Dr. göttl.
■ Nur draufgezahlt: Anstreicher wollte kalifornische Doktortitel verkaufen
Eine Geldstrafe von 1.500 Mark muß ein Malergeselle aus Hannover für den Versuch zahlen, unrechtmäßige Doktor-Titel zu verkaufen. Der Angeklagte Friedrich H. (53) sagte am Montag vor dem Amtsgericht Hannover, daß er auf die Idee mit dem Nebenverdienst durch ein in England erworbenes Buch gekommen sei. Das 250 Mark teure Werk trägt den Titel „Die Strategie aus dem Nichts zum Millionär — Ihr Bodybuilding für die Brieftasche“.
Dort wird das Geschäft mit den unzulässigen Dr.-Titeln beschrieben. Demnach muß man zuerst einen Titel bei der Universal Life Church in Kalifornien erwerben, um dann selber Titel dieser Organisation verkaufen zu können. Praktischerweise lag ein Bestellvordruck in dem Buch. Friedrich H. erwarb erst einmal für sich per Post zum Preis von rund 100 Dollar den Titel „Doctor of Divinity“, zu deutsch: Doktor der Göttlichkeit.
Im Angebot führte der Anstreicher 48 Titel, darunter Druide, Iman, Bischof, Rabbiner und Hohepriester. Sogar zum Angel (Engel) konnten sich Interessierte bei Friedrich H. ernennen lassen. Für die begehrte Dr.-Abkürzung vor dem Namen verlangte der Angeklagte 4.500 Mark. Auf seine Inserate antworteten fünf Kunden. Da Friedrich H's. Antwortschreiben an die Interessenten laut Richter Rüdiger Berlit „nicht unerhebliche orthografische Mängel“ aufwiesen, wurden diese mißtrauisch. Es kam zu keinem Geschäftsabschluß.
Das Strafmaß rechtfertigte Berlit mit dem geringen Einkommen des Angeklagten. Außerdem habe Friedrich H. bei seinem Handel mit Titeln nur draufgezahlt. dpa
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