Kündigung bleibt

■ Radio-Bremen-Moderator vorm Arbeitsgericht

Schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht hatte gestern der fristlos gefeuerte Radio-Bremen- Moderator Michael Kunert. Bei der Güteverhandlung stellte Richter Ulrich Asmus einen Formfehler fest: Kunert hat die Klage gegen seine fristlose Kündigung bei Radio Bremen zwei Tage zu spät eingereicht. Trotz dieses Formfehlers ist Kunert zur Klage entschlossen.

Mit Wirkung zum 15. Mai hatte Radio Bremen den Morgenmagazin-Moderator gekündigt, weil er im Impressum der Bremerhavener Zeitschrift „Fishtown-News“ (Ausgabe 4/91) als Redakteur aufgeführt war. Das sei eine Nebentätigkeit, die weit über den Rahmen einer genehmigten Reportage hinausgehe, begründete Intendant Klostermeier die Kündigung damals. Weil Kunert bereits vorher einmal ermahnt und einmal abgemahnt worden war, folgte damals der Rausschmiß.

Mit Wirkung vom 15.5. war Kunert arbeitslos und hätte binnen drei Wochen die Kündigungsschutzklage einreichen müssen. Richter Asmus: „Die Klage hätte spätestens am 4. Juni hier vorliegen müssen.“ Tatsächlich war sie aber erst am 6. Juni eingegangen.

Kunert begründete die verspätete Abgabe seiner Kündigungsschutzklage mit Verhandlungen zwischen ihm und Radio Bremens Verwaltungsdirektor und Justitiar Peter Dany. Dany habe ihm ein Angebot gemacht, die fristlose Kündigung in eine fristgerechte (wirksam ab 30.6.) umzuwandeln und zusätzlich drei Monatsgehälter Abfindung zu zahlen. Diesen Vergleich wollte sich Dany vom Verwaltungsrat absegnen lassen.

Der Verwaltungsrat stimmte dieser Lösung jedoch nicht zu, was Kunert am 27. Mai auch mitgeteilt worden sei. Kunert stellte sich gestern auf den Standpunkt, daß die Frist für die Kündigungsschutzklage erst mit dieser Absage angelaufen sei, er deshalb fristgerecht am 6. Juni abgegeben habe. Richter Asmus gestern zu Kunert: „Wir müssen uns hier an die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichtes halten, und danach sieht es für Sie schlecht aus.“ Verhandelt wird die Klage jetzt am 17. Oktober. Ein gütlicher Vergleich zwischen den Parteien kam nicht zustande. mad