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Neue Köpfe für den Fernsehrat

■ ZDF-Staatsvertrag wird novelliert/ SPD und Union streiten um die Gremienmacht

Die SPD-regierten und unionsgeführten Bundesländer streiten um die Machtverhältnisse in den ZDF-Gremien. Mit dem Beitritt der neuen Länder wird der vor 30 Jahren abgeschlossene ZDF-Staatsvertrag den jüngsten politischen und rechtlichen Entwicklungen angepaßt; dabei wird um die Zusammensetzung von ZDF- Fernsehrat und Verwaltungsrat noch gestritten. Obwohl die Bundesländer inzwischen mehrheitlich von der SPD regiert werden, dominieren in den Gremien der Länderanstalt immer noch die Unionsparteien. Die Mehrzahl des 66köpfigen ZDF- Fernsehrats gehört dem Freundeskreis der CDU/CSU an. Die Länderregierungschefs wollen am 4./5. Juli über einen geänderten ZDF- Staatsvertrag entscheiden.

Die Chefs der Staatskanzleien konnten sich nach 'epd‘-Informationen in ersten Verhandlungsrunden noch nicht auf eine Änderung der ZDF-Gremien verständigen. Die siebenköpfige Arbeitsgruppe der Kanzleichefs soll zu Beginn der Woche erneut nach einem Kompromiß suchen.

Die Mehrheit der SPD-geführten Bundesländer tendiert dazu, anderen gesellschaftlich relevanten Gruppen wie etwa ausländischen Bürgern, Verbraucher- sowie Natur- und Umweltschutzverbänden einen Platz im bisher 66köpfigen Fernsehrat einzuräumen. Außerdem sollen Frauen stärker vertreten sein. Gleichzeitig sollen die Vertriebenen — wegen verminderter gesellschaftlicher Bedeutung — und die beiden Vertreter der Zeitungsverleger — wegen häufiger gesellschaftsrechtlicher Verbindung zu konkurrierenden privaten TV-Veranstaltern — ihre Fernsehratsplätze räumen. Durch die fünf Vertreter der neuen Länder bereits erweitert, solle der Fernsehrat nicht so groß werden, daß die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt werde.

Die unionsgeführten Bundesländer dagegen wollen mit einer „Minimallösung“ die Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat nur geringfügig ändern. Nach dieser Linie sollen nur die fünf Vertreter der neuen Bundesländer hinzukommen; gleichzeitig sollte die Gruppe von bisher ingesamt 14 Vertretern aus Kunst und Wissenschaft, Erziehungs- und Bildungswesen sowie aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Frauen-, Familien- und Jugendarbeit) um zwei Vertreter aufgestockt werden, damit jeder der 16 Länderregierungschefs einen Vertreter benennen könnte.

Im Unterschied zu anderen, zwischenzeitlich neu gefaßten Rundfunkgesetzen können beim ZDF die meisten gesellschaftlich relevanten Gruppen ihre Vertreter nur den Regierungschefs vorschlagen, aber nicht direkt und autonom in den Fernsehrat entsenden. Die Landesregierungen bestimmen — über direkte Entsendungen oder die Auswahl von vorgeschlagenen Kandidaten — mehr als 40 der 66 Fernsehratsmitglieder. Auch im derzeit neunköpfigen Verwaltungsrat sollen künftig die neuen Länder berücksichtigt werden, ohne das Stärkeverhältnis zwischen den Mitgliedern aus dem politisch-administrativen Bereich (drei Länder- und ein Bundesvertreter) und den fünf vom Fernsehrat entsandten Mitgliedern zu verändern. epd

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