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Klage gegen Gorlebener Atommüll-Endlager

Lüneburg (taz) — Vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg wurde gestern ganztägig die Klage gegen die erste, schon aus dem Jahre 1983 stammende Genehmigung für das Gorlebener Atommüll-Endlager verhandelt. Der Besitzer der Abbaurechte am Gorlebener Salzstock, Andereas Graf Bernstorff, und der Gorlebener Elbfischer Christian Köthke wollen mit der Klage die Aufhebung dieser Genehmigung des „Rahmenbetriebsplans Erkundungsbergwerk Gorleben“ erreichen. In ihrem Nahmen rügte der Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen gestern vor allem, daß mit der Genehmigung in Eigentumsrechte seiner Mandanten eingegriffen wurde, ohne daß diese vorher auch nur angehört wurden. Die Prozeßbevollmächtigten des Bundesamtes für Strahlenschutz wollten dem Betriebsplan allerdings nur eine Bedeutung „kaum größer als Null“ zumessen, verlangten dann aber, ihn für sofort vollziehbar zu erklären. Für das beigeladene Land Niedersachsen regte der Hannoversche Jura-Professor Hans-Peter Schneider an nur teilweise aufzuheben. Seine Entscheidung will das Gericht am 16.7. verkünden. Alle Beteiligten stimmten einer Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Foto: Pan Foto/Günter Zint

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