: Obdachloser verblutete — vier Skinheads zu Haftstrafen verurteilt
Hannover (dpa) — Vier Skinheads sind gestern von einer Großen Strafkammer wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu Haftstrafen zwischen fünf Jahren und 21 Monaten verurteilt worden. Ein weiterer Angeklagter wurde freigesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Skinheads 1988 einen Obdachlosen in einer Fußgängerzone in Hannover zusammengeschlagen und mit einem Messer am Oberschenkel verletzt hatten. Der Mann war kurz darauf verblutet.
Das Strafmaß rechtfertigte das Gericht unter anderem mit der unterlassenen Hilfestellung. Die Skinheads hätten den „Berber“ nach der Prügelei noch retten können, seien aber davon ausgegangen, daß Passanten dem Verletzten helfen würden.
Die Skinheads hatten den Obdachlosen angegriffen, weil dieser angeblich ein weibliches Mitglied der Gruppe belästigt hatte. Zur Tatzeit waren alle Angeklagten betrunken. Der Hauptangeklagte erklärte in dem Prozeß, Skinheads würden häufig Obdachlose verprügeln.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen