: Prozeß gegen den Betrieb des HMI
■ Hat Umweltsenator Hassemer die Öffentlichkeit übergangen, als er eilig den Betrieb des Forschungsreaktors genehmigte?/ Kläger bemängelt aber auch fehlende Sicherheitsvorkehrungen
Berlin. Juristisch gesehen hatte das Hahn-Meitner-Institut gestern vor dem Oberverwaltungsgericht gute Karten. Denn es wurde nur um die Betriebsgenehmigung gestritten, die Umweltsenator Hassemer im April erteilt hatte. Die beiden vorausgegangenen Teilerrichtungsgenehmigungen, in denen es um Bauausführung und technische Sicherheit geht, sind »betandskräftig« und waren für den Vorsitzenden Richter kein Thema mehr. Für das Gericht wird nur noch entscheidend sein, ob die Betriebsgenehmigung formal korrekt erteilt worden ist.
Dietrich Antelmann, Anwohner des Reaktors in Wannsee und Kläger gegen den 170 Millionen Mark teuren Atomblock, bemängelte, daß es vor der Genehmigung kein öffentliches Anhörungsverfahren gegeben hatte. Wolfgang Siederer, Antelmanns Rechtsanwalt, hält dieses Verfahren für zwingend, weil in dem Zehn-Megawatt-Meiler das Sicherheitssystem verändert worden ist. Das HMI hatte Rohre an das Reaktorbecken angeschlossen, durch die im Versuchsbetrieb Neutronen aus dem Reaktorkern sausen (»schnelle Rohrpost«) und auf ausgesuchte Testobjekte prallen. Die 200 Wissenschaftler wollen so Aufschlüsse über den Aufbau von Materialien gewinnen. Antelmann befürchtete, daß bei einem Störfall durch die neuen Rohre das Kühlwasser aus dem Reaktorbecken entweichen könnte. Im schlimmsten Fall würden die Brennstäbe schmelzen. Dies Thema hätte deshalb nicht hinter verschlossenen Türen, sondern mit den Betroffenen erörtert werden müssen, sagte Rechtsanwalt Siederer.
Die Vertreter der Senatsverwaltung und des HMI behaupteten dagegen, daß ein Auslaufen des Kühlwassers nicht möglich sei. Kugelventile würden bei einem Störfall und Stromausfall die Rohre automatisch schließen. Auch sei das Sicherheitskonzept nicht geheim gewesen, der Kläger hätte es einsehen können.
Antelmann bemängelte weiter, daß dem Forschungsreaktor eine Schutzhülle gegen Flugzeugabstürze und Terroranschläge fehle. Eine Reaktorfernüberwachungsanlage ist noch nicht installiert worden, die Senatsumweltverwaltung habe deshalb keine Möglichkeit, auftretende Störfälle direkt zu registrieren. Ebenfalls sei die Entsorgungsfrage trotz Verträgen mit Schottland nicht geklärt, da die Schotten Schwierigkeiten mit ihrer Wiederaufbereitungsanlage haben. Der Senatsvertreter widersprach Antelmanns Behauptung, daß in diesem Fall das HMI seinen Atommüll zurücknehmen müsse. Nach der erteilten Betriebsgenehmigung seien nicht die Berliner Reaktor-Betreiber, sondern die Bundesrepublik für ein Zwischenlager verantwortlich. Dirk Wildt
Urteilsverkündung, Montag 8. Juli, 12 Uhr, Oberverwaltungsgericht Hardenbergstraße 21, Plenarsaal, 6. Stock
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