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Streit um die Zinsbesteuerung

Hamburg (dpa) — Die vom Bundesverfassungsgericht gerügte Ungleichbehandlung von Ehrlichen und Unehrlichen bei der Zinsbesteuerung und die Konsequenzen daraus erhitzt weiter die Gemüter. Während der Präsident des Bundesverbandes deutscher Banken, Eberhard Martini, und die SPD-Finanzexpertin Ingrid Matthäus-Maier eine deutliche Anhebung der Sparerfreibeträge forderten, setzte sich der Präsident des Bundesfinanzhofs, Franz Klein, für eine Erhebung der Steuer an der Quelle ein.

In einem Interview des 'Spiegel‘ sagte Klein, die vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Auswege — Quellensteuer oder Lüftung des Bankgeheimnisses — seien nur zwei Möglichkeiten. „Eine andere wäre, die Zinseinkünfte so zu behandeln wie alle übrigen Einkünfte oder das Schweizer Modell einzuführen — das heißt: eine Steuer, die zu einem festen Satz an der Quelle erhoben wird und damit die Steuerpflicht für diese Einkünfte endgültig abgilt. Dafür wäre ich.“

Bankenpräsident Martini setzte sich dagegen für eine deutliche Anhebung des Sparerfreibetrags von jetzt 600 auf mindestens 5.000 bis 10.000 DM ein. Damit könnten kleinere und mittlere Vermögen gänzlich von der Zinsbesteuerung befreit werden. Eine Lockerung des Bankgeheimnisses lehnte Martini ab. Eine schärfere Kontrolle und Besteuerung werde nur zu massiver Kapitalflucht führen. Auch Frau Matthäus-Maier sprach sich gegen die Einführung von generellen Kontrollmitteilungen aus. Stichproben müßten genügen.

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