Einwanderungsgesetz — ja oder nein?

■ Die Idee einer „Quotenregelung“ für Nicht-Flüchtlinge stößt auf viel Skepsis

Tutzing (taz) — Erstmal klingt die Idee gut: Deutschland ist ein Einwanderungsland und müßte auch für die Zuwanderung von Menschen, die sich nicht als Flüchtlinge verstehen, eine legale Möglichkeit eröffnen: ein Einwanderungsgesetz, das jährliche Quoten vorsieht. Könnte so nicht auch das Asylrecht entlastet werden, auf das sich heute mangels Alternative alle berufen müssen, die aus den unterschiedlichsten Gründen in die Bundesrepublik wollen? Würden Quoten nicht mehr Rechtssicherheit für die einen (wenn auch in der Warteschlange) und mehr Kalkulierbarkeit für die anderen (die Planer) bedeuten?

Auf der Tutzinger Tagung zur Flüchtlings- und Migrationspolitik hatte Britta Jünemann vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen die Rolle übernommen, ein solches Konzept zu vertreten. Ihr „Drei-Säulen- Modell“ sieht neben einem Einwanderungsgesetz ein Flüchtlingsaufnahmegesetz (für Katastrophenfälle) und („selbstverständlich“) ein nicht eingeschränktes Asylrecht vor. Also zusätzliche Quoten, zum Beispiel für Osteuropäer, die (mit Ausnahme Rumäniens und Jugoslawiens sowie der sowjetischen Juden) keine Chance auf Flüchtlingsstatus mehr haben).

Doch die meisten der in der Flüchtlingsarbeit Engagierten halten diesen Vorschlag für eine Pandorabüchse und möchten am liebsten gleich den Deckel zuschlagen. Sie befürchten, daß die Quotendiskussion schließlich nur den Gegnern liberaler Politik nützen wird. „Die beste Asylpolitik war immer der Status quo“, resümierte der Rechtsanwalt Herbert Becher, der die Caritas berät, seine lange Erfahrung. „Jede Veränderung der Gesetzgebung hat uns immer nur Verschlechterungen gebracht.“ Die Gefahr: Eine Quotenregelung könnte schließlich auch auf Asylsuchende angewandt werden, der Vorschlag zusätzlicher Quoten für Arbeitssuchende sei „reine Phantasterei“. Und durch Gesetze planbar sei Zuwanderung ohnehin nicht, das hätten die Statistiken längst bewiesen, hielt auch Jürgen Miksch von der Akademie Tutzing den Quotierern entgegen.

So blieb für die angekündigte „neue Migrationspolitik“ wenig mehr als die gutgemeinten Ideen einer „Bekämpfung der Fluchtursachen“, sie münden regelmäßig in den Appell für eine „Neue Weltwirtschaftsordnung“. Wie illusorisch eine solche nun wieder ist, wurde den Versammelten von Michaela Geiger (CSU), Parlamentarische Statssekretärin im Ministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, vor Augen geführt. Sie pries die altbekannten Kleinprojekte von der Trinkwasserversorgung bis zur Ernährungssicherung als Konzept zur „Armutsbekämpfung“ an, bemerkte zur Verschuldung der Entwicklungsländer aber nur, dieses Thema würde „den Rahmen“ ihres Vortrages sprengen. Michael Rediske