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Todesschüsse

■ Polizist vor Gericht

Moabit. Ein Westberliner Polizeibeamter soll sich vor der Justiz verantworten, weil er 1962 an der Mauer tödliche Schüsse auf einen DDR-Grenzsoldaten abgegeben hat. Wie Justizpressesprecherin Fölster gestern bestätigte, ist beim Landgericht Berlin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt anhängig. Es sei aber davon auszugehen, daß die Identität des Polizisten bald aufgeklärt werde. Dieses Verfahren ist nach der Wende in der DDR das erste, das wegen tödlicher Schüsse von westlicher Seite an der ehemaligen Sperrgrenze eingeleitet wurde. Weitere Verfahren werden für möglich gehalten. Nach den bisherigen Ermittlungen gab ein Polizist im Mai 1962 von Westberliner Gebiet mehrere Schüsse ab, als ein Schüler aus dem Ostteil der Stadt zu flüchten versuchte und Grenzwächter auf ihn schossen. Dabei soll ein 21jähriger DDR-Gefreiter erschossen worden sein. Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob der Schütze aus dem Westen in einer Notwehr- oder Notstandssituation gehandelt hat, um den Flüchtenden zu schützen. Die Ermittlungen begannen, nachdem Akten der Ostberliner Behörden jetzt von der Staatsanwaltschaft durchforstet wurden.

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