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Ermittlungen wegen Verstoß gegen § 218

■ Staatsanwaltschaft führte in den vergangenen sechs Jahren gegen 181 Männer und Frauen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der illegalen Abtreibung (Paragraph 218) durch

Die Staatsanwaltschaft am Berliner Landgericht hat in der Zeit zwischen Januar 1985 und Februar 1991 gegen 181 Frauen und Männer ein Ermittlungsverfahren wegen illegaler Abtreibung (218) durchgeführt. In einem Fall erging eine Verurteilung, alle übrigen Verfahren wurden wegen entweder mangelnden Tatverdachts oder geringfügiger Schuld eingestellt. Das teilte gestern Justizsprecherin Fölster auf Nachfrage mit. Ob in der Zwischenzeit weitere Ermittlungsverfahren eröffnet wurden, vermochte Fölster nicht in Erfahrung zu bringen. Unklar blieb auch, zu welcher Strafe der oder die Angeklagte in dem einen Fall verurteilt wurde.

Aus einer Antwort von Justizsenatorin Jutta Limbach (SPD) auf eine kleine Anfrage des Bündnis 90/ Grüne, die jetzt veröffentlicht wurde, geht hervor, auf welche Verdachtsmomente die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen die 181 »Tatverdächtigen« gestützt hatte.

Bei 142 Frauen genügte der Umstand, daß sie in einer »gezielten Selbstbezichtigungskampagne« bekannt hatten, abgetrieben zu haben. Ein Verfahren wurde eingeleitet, weil zwei betroffene Frauen in einer Kartei eines Arztes als Patientinnen geführt worden waren, gegen den wegen betrügerischer Krankenkassenabrechnungen ermittelt wurde. In einem Fall hatte eine Apothekerin Strafanzeige gegen einen unbekannten Mann erstattet, der sich telefonisch »nach einem Medikament zur Abtreibung eines sieben Monate alten weiblichen Fötus« erkundigt hatte. Ein anderer »Anfangsverdacht« wurde mit »einer stark blutenden Schnittverletzung am Gebärmuttermund« einer Frau begründet.

Auch »Zufallsergebnisse« im Rahmen von Ermittlungen im »Zuhälter- und Rauschgiftmilieu« führten zur Eröffnung von Verfahren. Sechs Beschuldigte standen im Verdacht, schwangeren Frauen »zum Zwecke der Abtreibung in den Unterleib geschlagen« zu haben. Aufgelistet wurden auch mehrere Fälle in denen der Ehemann, der ehemalige Verlobte oder ein Verwandter behaupteten, daß Frauen illegal abgetrieben hätten, indem sie zum Bespiel eine »soziale Indikation« vorgetäuscht hätten. Ein Ermittlungsverfahren wurde gegen ein Frau eingeleitet, die sich dazu bekannt hatte, daß sie in den Niederlanden eine Abtreibung hatte durchführen lassen. Die Frau war bei ihrer Rückkehr an der Grenze von deutschen Beamten in die Mangel genommen worden. Schließlich ist in der Auflistung der Justizsenatorin von dem makaberen Fund eines »Embryos in einem mit Alkohol gefüllten Nescafe-Glas« die Rede, das die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung entdeckt habe.

Obwohl sämtliche Verfahren beendet wurden, werden die Daten sechs Jahre lang im »Allgemeinen Staatsanwaltschaftlichen Auskunftssystem« (ASTA) gespeichert. Eine Löschung erfolgt nur dann, wenn in diesem Zeitraum keine neue Eintragung erfolgt. Die Sprecherin des Datenschutzbeauftragten hält die Speicherung der Daten für zulässig, wenn sie nur für die »Behörden-Dokumentation« und nicht zur »vorbeugenden Straftatenbekämpfung« herangezogen werden. Eine Speicherung der Daten im Polizeicomputer ISVB sei hingegen nicht zu tolerieren. Wie berichtet hatte die Polizei im Februar 35 Personen in ihrem Abtreibungsspeicher registriert. Auf Nachfrage von Lena Schraut vom Bündnis 90/ Grüne hieß es, die Daten der 16 Frauen seien inzwischen gelöscht worden. Nur noch die Männer seien gespeichert. plu

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