: Bundesgerichtshof verbietet unangemessene Bankgebühren
Berlin (dpa) — Banken dürfen bestimmte Leistungen nicht mehr extra in Rechnung stellen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Danach ist Banken nicht erlaubt, für Mahnschreiben wegen fälliger Raten zehn Mark für die erste Zahlungsaufforderung bzw. 20 Mark für die zweite Mahnung zu berechnen. Auch für die Ausfertigung von Löschungsbewilligungen bei Grundpfandrechten dürfen keine Gebühren verlangt werden. In dem Urteil, mit dem der BGH der Klage des Verbraucherschutzvereins gegen die Wiesbadener Volksbank stattgab, hieß es, ein Teil des Zinses, den die Banken verlangten, sei auch zur Deckung von Verwaltungskosten der Bank gedacht. Der Kunde könne damit erwarten, daß keine besonderen Gebühren mehr anfielen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale „werden die Kreditinstitute für nach dem Gesetz selbstverständliche Leistungen künftig keine Gebühren mehr berechnen dürfen“. (Az. XI ZR 244/90)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen