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Bundesgerichtshof verbietet unangemessene Bankgebühren

Berlin (dpa) — Banken dürfen bestimmte Leistungen nicht mehr extra in Rechnung stellen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Danach ist Banken nicht erlaubt, für Mahnschreiben wegen fälliger Raten zehn Mark für die erste Zahlungsaufforderung bzw. 20 Mark für die zweite Mahnung zu berechnen. Auch für die Ausfertigung von Löschungsbewilligungen bei Grundpfandrechten dürfen keine Gebühren verlangt werden. In dem Urteil, mit dem der BGH der Klage des Verbraucherschutzvereins gegen die Wiesbadener Volksbank stattgab, hieß es, ein Teil des Zinses, den die Banken verlangten, sei auch zur Deckung von Verwaltungskosten der Bank gedacht. Der Kunde könne damit erwarten, daß keine besonderen Gebühren mehr anfielen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale „werden die Kreditinstitute für nach dem Gesetz selbstverständliche Leistungen künftig keine Gebühren mehr berechnen dürfen“. (Az. XI ZR 244/90)

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