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Mietzuschüsse für Oberbeamte

Bonn (dpa/taz/grrr) — Klar zum Umzug machen derzeit die 2.500 Beschäftigten des Bundestags von Bonn nach Berlin. Oder wenigstens klar zur Planung des Umzugs. Auf einer außerordentlichen Personalversammlung wurde am Mittwoch von den über 700 Teilnehmern mit überwältigender Mehrheit ein umfangreicher Forderungskatalog verabschiedet. Darin wird ein Sozialplan und eine Vorruhestandsregelung ab 55 Jahren für alle Beschäftigten ohne finanzielle Nachteile verlangt, die nicht nach Berlin wollen.

Eine Verlagerung der Bundestagsverwaltung dürfe erst in zehn bis zwölf Jahren erfolgen, wenn Berlin als Parlaments- und Regierungssitz voll funktionsfähig sei, wurde auf der Sitzung, an der auch Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth teilnahm, weiter gefordert. Bis dahin müsse auch (beamten-)angemessener Wohnraum an der Spree bereitstehen.

Dabei finden die Beamten, daß sie ein Anrecht auf eine Bundeswohnung zu zumutbaren Bedingungen sowie Mietzuschüsse für eine Übergangszeit bekommen müßten. Eine „Kasernierung“ dürfe es nicht geben. Gefordert wird auch ein Ausgleich für den Wertverlust von Häusern und Eigentumswohnungen in Bonn. Der Verband der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden im Deutschen Beamtenbund (VBOB) erklärte in einer Resolution: „Besitzstandswahrung muß oberstes Gebot für den Beamten- und den Tarifbereich sein.“

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