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BVG entscheidet zugunsten Enteigneter aus der Ex-DDR

Karlsruhe (afp) — Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag in Karlsruhe zugunsten eines enteigneten Grundbesitzers der ehemaligen DDR entschieden. In einer einstweiligen Anordnung verboten die Karlsruher Richter die Bebauung eines Grundstücks in Dresden, das 1987 in „Volkseigentum“ überführt worden war. Da der Rückübertragungsanspruch des Vorbesitzers höher wiege, sei eine Verzögerung der Bebauung durch den jetzigen Besitzer hinzunehmen, heißt es in der Begründung (AZ: I BvR 986/91).

Für das rund 500 Quadratmeter große Grundstück hatte der Kläger eine Entschädigung von 2.470 Mark erhalten. Im Mai 1990 verkaufte die Stadt das Grundstück für 2.964 Mark an ein Ehepaar, das dort jetzt ein Fertighaus bauen läßt. Für die Finanzierung haben die neuen Eigentümer das Grundstück mit 252.000 Mark bei der Stadtsparkasse Dresden beliehen, heißt es.

Mit der einstweiligen Anordnung des BVG wurde den jetzigen Besitzern der Weiterbau verboten. In der Begründung heißt es, daß die Rückübertragungsansprüche des ehemaligen Besitzers sonst durch etwaige Ersatzansprüche der Bauherren erschwert werden könnten.

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