: Tip vom Arbeitsamt
Dresden. Peter Tilp vom Arbeitsamt Dresden: „Möglichst nicht selber kündigen, da sonst drei Monate lang kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.“
Wer wisse, daß er bald keine Anstellung mehr hat, sollte sich persönlich zwei bis drei Wochen vor dem Termin beim zuständigen Arbeitsamt melden, spätestens allerdings am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Nur vollständige Unterlagen — dazu gehören auch die Lohnsteuerkarte und eine Arbeitsbescheinigung für mindestens ein Jahr versicherungspflichtige Beschäftigung — werden bearbeitet. Sind nach vier Wochen nicht alle Papiere beisammen, wird der Antrag abgelehnt.
Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, muß das Sozialamt einspringen. adn
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