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Iran-Contra-Affäre: Verfahren gegen Oliver North vor Einstellung

Washington (ap) — In der Iran- Contra-Affäre hat die Anklagebehörde in Washington am Montag angekündigt, sie wolle die Einstellung des Verfahrens gegen den verurteilten Oberstleutnant Oliver North beantragen. Sie ist der Auffassung, daß während der gegenwärtig laufenden erneuten Gerichtsverhandlung in diesem Fall durch eine Zeugenaussage eine neue Lage entstanden ist. Die Entscheidung liegt nun bei Bundesrichter Gerhard Gesell, der die Anhörung am Montag fortsetzen wollte.

North, bis zu seiner Entlassung im November 1986 Assistent des Chefberaters im Nationalen Sicherheitsrat der USA, gilt als Schlüsselfigur der Affäre: 1985 hatten die USA versucht, im Austausch gegen die Freilassung amerikanischer Geiseln im Libanon heimlich Waffen nach Iran zu liefern und den Erlös in Höhe von mehr als 14 Millionen Dollar am Kongreß vorbei den Contras in Nicaragua zukommen zu lassen. Im Mai 1989 wurde North von einem Geschworenengericht wegen Behinderung der Kongreßuntersuchung des Falles, Vernichtung oder Fälschung von Dokumenten der Regierung schuldig gesprochen. North wurde zu drei Jahren Gefängnis mit Bewährungsfrist und 150.000 Dollar Geldbuße verurteilt.

Im Juli vergangenen Jahres ordnete ein Berufungsgericht jedoch eine neue Verhandlung im Fall North an. Es erklärte, die Anklage müsse nachweisen, daß die Aussagen, die North 1987 unter Zusicherung der Straffreiheit vor dem Untersuchungsausschuß des Kongresses gemacht habe, in seinem Strafprozeß nicht gegen ihn verwendet worden seien. Nachdem Gesell in der vergangenen Woche diese neue Verhandlung eröffnet hatte, sagte der einstige Sicherheitsberater Robert McFarlane als Zeuge aus, seine Aussage im Prozeß gegen North sei von dessen Äußerungen im Kongreß beeinflußt worden.

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