: Klage gegen den Verkehrs-Moloch
■ Anwohnerin will Schwerlaster aus Schwachhauser Heerstraße verbannen
Tausende von Autos rollen täglich über die Schwachhauser Heerstraße. Auch spät nachts donnern noch schwere LKWs an den Häusern vorbei. Von dem Lärm und Gestank hat eine Anwohnerin jetzt genug. Beim Verwaltungsgericht Bremen reichte sie eine Klage gegen das Stadt- und Polizeiamt ein: LKW's über zwölf Tonnen Ladung soll die Benutzung der Schwachhauser Heerstraße verboten und Tempo 30 eingeführt werden.
Die Klägerin wohnt 100 Meter hinter dem Concordia-Tunnel und verdient ihr Geld als Musikerin. Sie spielt Querflöte. „Wegen der Abgase habe ich beim Musizieren oft Atemprobleme“, beschrieb sie gestern ihr Leiden an der Ausfallstraße.
Rechtsanwalt Andreas Reich vertritt die Klage vor Gericht: „LKW's bis zu 40 Tonnen benutzen die Schwachhauser Heerstraße als Abkürzung zwischen Daimler in Hemelingen und dem Gütersverkehrszentrum im Hafen. Sie sollten über die Autobahn fahren.“ Reinhard Pahl von der Initiative „Keine Stadtautobahn durch Bremen“, die die Klägerin unterstützt, empfiehlt die Verladung der Güter auf die Bahn.
Vier Argumente bietet die verkehrsgeschädigte Musikerin auf, um die LKWs auszusperren.
Das 120 Jahre alte Eigenheim wird durch die Schwerlaster in Schwingungen versetzt, es zeigen sich schon Risse in den Wänden. Einen besonders rasanten Busfahrer will die Klägerin jedesmal durch die beim Bremsen entstehenden Erschütterungen identifizieren.
Ein Gutachter hat eine Lärmbelastung von durchschnittlich über 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht festgestellt. Dieser Krach liege über den zulässigen Grenzwerten.
Als Obergrenze für die Luftverschmutzung durch Stickoxid soll 80 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft festgesetzt werden. Rechtsanwalt Reich geht davon aus, daß die Belastung an der Schwachhauser Heerstraße oft wesentlich höher ist.
Durch Unfälle der Schwerlaster seien Leib und Leben der AnwohnerInnen bedroht. Zuletzt hatte im Juni dieses Jahres ein zu hoch beladener Laster die Concordia- Brücke gerammt und war auf den Fußweg umgekippt.
Für den Fall, daß es nicht möglich sei, die Luft- und Lärmbelästigung durch das Fahrverbot für LKW's zu senken, verlangt die Klägerin, den Autoverkehr vor ihrem Haus ganz zu untersagen. Ein Termin für die Gerichtsverhandlung steht noch nicht fest.
Im Juni dieses Jahres hatten bereits AnwohnerInnen des Brüggewegs vor dem Verwaltungsgericht geklagt, weil sie den Verkehr nicht mehr ertragen können. Eine Entscheidung des Gerichts ist noch nicht ergangen. och
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen