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Verhaltensmaßregeln für Viertelbewohner

■ Betr.: „Bauern(straßen)-Opfer“, Kommentar v. 24.9.91 — taz-bremen

(Frei nach Markus Daschner):

Wenn Sie fremde Menschen in Ihrer Wohnung vorfinden, verhalten Sie sich bitte höflich und zuvorkommend. Unternehmen Sie nichts, was die Eindringlinge reizen könnte. Versuchen Sie allenfalls, diese verbal, aber verständnisvoll, zum Gehen zu bewegen und bitten Sie darum, keine Wertgegenstände mitzunehmen.

Versetzen Sie sich in die Lage der Eindringlinge, auf keinen Fall dürfen Sie auf den Gedanken kommen, es könnte sich um gewöhnliche Kriminelle handeln. Sehen Sie bitte den Menschen und sein Einzelschicksal, und berücksichtigen Sie, daß daran die Gesellschaft schuld hat. Etwaige Vermögensschäden können Sie ja der Gesellschaft melden — äh

Ihrer Hausratversicherung, meine ich. Von Strafanzeigen ist stets abzusehen, da sie nur zur Kriminalisierung beitragen.

Wenn Ihnen diese Verhaltensmaßregeln als naiv-dümmliche Traumtänzerei erscheinen, begeben Sie sich bitte unverzüglich in psychotherapeutische Behandlung oder lassen sich vom Ortsamtsleiter beraten.

Sie scheinen das Problem zu sein, nich die Eindringlinge in Ihrer Wohnung.

Herbert Wulfekuhl

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