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Rentner darf vorerst nicht aus seiner Wohnung geworfen werden

Berlin/Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt durch eine einstweilige Anordnung die am 6. August 1990 vom Landgericht Berlin verfügte Zwangsräumung eines 87jährigen Berliners aus seiner Ein- Zimmer-Wohnung vorerst gestoppt. Der Mann hatte zunächst einem Räumungsvergleich zugestimmt, diesen jedoch später mit dem Argument widerrufen, er sei nicht geschäftsfähig gewesen. Als Beweis legte er ein fachärztliches Attest vor, das ihm eine schwere Cerebralsklerose bescheinigt. Eine Zwangsräumung würde ihn zu einem Pflegefall machen, weil er sich nicht mehr neu orientieren könne, hatte der betagte Berliner argumentiert. Er könne schon deshalb nicht ausziehen, weil die Vermieterin sofort die Wohnung verkaufen würde. »Auch wenn ich den Prozeß gewinne, könnte ich dann nicht mehr in meine Wohnung zurück.« Weil er sich in seinen Grundrechten verletzt sah, hatte der Rentner das Bundesverfassungericht angerufen. Die Zwangsräumung ist nunmehr für die Dauer von drei Monaten ausgesetzt worden. adn

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