DOKUMENTATION: „Eigentümerverein“
■ Der Beschluß des Vereins der Freunde der alternativen Tageszeitung e.V. zu Sanierung und Kapitalsuche
1)Ziele der Sanierung
1.Strukturelle und personelle Stärkung des Verlages, um ein effektives Controlling zu gewährleisten.
2.Entwicklung einer produktiven und kostensparenden Betriebsorganisation.
3.Entwicklung einer Lohn- und Gehaltstruktur, die den MitarbeiterInnen dauerhaft angemessene Einkommen sichert und auch die Einstellung erfahrener Journalisten und Verlagsmitarbeiter ermöglicht.
4.Entwicklung eines Gesamtunternehmenskonzeptes nach außen (Anzeigen, Vertrieb, Marketing) wie nach innen (Personalplanung, Kostenstruktur, Finanzplanung, Investitionsplanung).
2)Der Vorstand
Der Vorstand soll die Rolle eines Aufsichtsrats spielen, das heißt, er gibt die Kompetenzen an Geschäftsführung und Redaktionsleitung ab, die zur Führung des Unternehmens und zur Führung der Redaktion erforderlich sind, und mischt sich in die alltägliche Arbeit nicht ein.
Der Vorstand benennt eine Geschäftsleitung und eine Redaktionsleitung und erteilt ihnen einen Auftrag zur Sanierung der taz. Der Vorstand kontrolliert deren Arbeit und entscheidet ausschließlich über strategische Fragen (z.B. Zahl der Stellen in den Bereichen Redaktion, Technik, Verwaltung, Anzahl der Druckorte, Investitionen über 500.000 Mark, Seitenerweiterungen der taz, etc.).
Der Vorstand kann die Geschäfts- und Redaktionsleitung jederzeit von ihren Pflichten entbinden.
Für die nächstfolgende Vereinsmitgliederversammlung erarbeitet der Vorstand Satzungsänderungen.
3)Die Geschäftsführung
Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Sanierung der taz. Sie hat die Liquidität des Unternehmens zu sichern und die Ertragslage nachhaltig zu verbessern.
4)Die Redaktionsleitung
Die Redaktionsleitung ist verantwortlich für:
1.Inhaltliche Entwicklung der Zeitung.
2.Die Entwicklung einer flexiblen, den Bedürfnissen einer Tageszeitung angemessenen Organisation der Redaktion.
Die Redaktionsleitung setzt die Ressortleitungen ein. Ein Redaktionsstatut sichert die Mitbestimmungsrechte der Redaktion.
5)Ressortleiter und
Bereichsverantwortliche
Die einzelnen Ressorts und Unternehmensbereiche haben Verantwortliche, die im Rahmen normaler arbeitsrechtlicher Zuständigkeiten gegenüber der Redaktions- und Geschäftsleitung weisungsgebunden sind.
6)Nach erfolgter Sanierung
braucht die taz zusätzliche Mittel in erheblichem Umfang, um die notwendigen Investitionen durchführen zu können. Vorstand und Geschäftsführung sind im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen verpflichtet, die finanziellen, unternehmerischen und rechtlichen Voraussetzungen zu klären (z.B. Beteiligungsgesellschaft).
Jegliche Hereinnahme von Investitionsmitteln darf nur unter der Bedingung stattfinden, daß die Eigentumsverhältnisse (Verein als alleiniger Eigentümer), Selbstverwaltung und Unabhängigkeit der taz erhalten bleiben.
Berlin, den 2.10.1991
(Der Beschluß wurde nach dem Auszug der großen Mehrheit der Redaktion von den verbliebenen Vereinsmitgliedern fast einstimmig gefaßt.)
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