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Markus Wolf frei Schlappe für Stahl

Karlsruhe (dpa) — Der ehemalige DDR-Spionagechef Markus Wolf (68) ist vom Bundesgerichtshof (BGH) erneut auf freien Fuß gesetzt worden. Das Gericht verwarf gestern im wesentlichen eine Beschwerde des Generalbundesanwalts Stahl gegen einen Beschluß des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs, der am Dienstag vergangener Woche den Haftbefehl gegen Wolf ebenfalls außer Vollzug gesetzt hatte. Jedoch hat der 3. Strafsenat nunmehr die Auflagen gegen Wolf drastisch verschärft — die Kaution wurde von 50.000 auf 250.000 Mark erhöht, die Bewegungsfreiheit des ehemaligen Top-Agenten auf seinen Wohnbezirk beschränkt und jede Kontaktaufnahme zu Mitarbeitern des ehemaligen DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) untersagt. Ausdrücklich wies der Senat darauf hin, er habe in diesem Verfahren ausschließlich den dringenden Tatverdacht geheimdienstlicher Tätigkeit zu prüfen und diesen auch „unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Gesichtspunkte“ bejaht. Nicht Gegenstand des Verfahrens sei jedoch der Verdacht anderer Straftaten „etwa zum Nachteil von Bürgern der ehemaligen DDR“.

Zwar bestehe „angesichts des taktierenden Verhaltens“ Wolfs die Gefahr, daß dieser sich „nicht unter allen Umständen“ dem zu erwartenden Strafverfahren stelle. Die Haftverschonung sei jedoch aufgrund der jetzt angeordneten Maßnahmen und angesichts „der deutlich eingeschränkten Möglichkeiten“ des Ex- Spionagechefs, im Ausland zu leben, zu verantworten.

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