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Freiheit für Lästerzungen

Washington (taz/dpa) — Das Oberste US-Gericht hat ein Urteil bestehen lassen, nach dem die äußerst derbe Beschimpfung von Polizisten nicht die Festnahme der Täterin rechtfertigt.

Weiterhin ungeklärt bleibt jedoch die brennende Frage, ob man die Cops nun künftig ungestraft als „pigs“, „motherfucker“ oder „assholes“ titulieren darf. 'Die Wahrheit‘ empfiehlt allen USA-Reisenden, von solcher Handlungsweise vorläufig noch abzusehen, denn das Gericht verweigerte eine Stellungnahme darüber, ob derartiges noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei, und bezog auch keine Position zu der Anfrage der zuständigen Behörden, ob Bürger Polizisten härter beschimpfen dürfen als Zivilisten.

Es ging um Lu Ann Bufkins, die 1987 auf dem Flughafen Omaha von zwei Polizisten angehalten worden war, weil es Hinweise über eine Schwarze mit Rauschgift auf einem Flug aus Denver gegeben hatte. Frau Bufkins war die einzige Schwarze an Bord, hatte kein Rauschgift bei sich, sollte aber durchsucht werden. Sie verweigerte das, und als die Polizisten ihr „einen schönen Tag“ wünschten, sagte sie nach abweichenden Zeugenaussagen entweder: „Ich werde einen schönen Tag haben, Arschloch“ oder „Dies ist ein Arschloch-System“. Daraufhin wurde sie festgenommen.

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