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„Geschäftsmäßige Erziehungsspiele mit Zofen“

Für den guten alten Puff gibt es nach Ansicht des Frankfurter Amtsgerichts eine strafrechtliche „Toleranzzone“, solange kein Verstoß gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“ vorliegt. Mit dieser Begründung stellte das Gericht am Donnerstag ein Strafverfahren wegen Förderung der Prostitution gegen eine 39jährige ein, die sich selbst als „Domina“ bezeichnet. Wie das Gericht feststellte, waren in der Rammelbude der Angeklagten Prostituierte nach freier Vereinbarung auf Anforderung tätig. Der Paragraph, wonach „Förderung der Prostitution“ verfolgt wird, soll Huren, vor allem Anfängerinnen, vor Ausbeutung schützen. Das treffe in diesem Fall nicht zu, erkannten die Richter.

Der Anklage zufolge, veranstaltete die Domina in ihrer Wohnung geschäftsmäßig „Erziehungsspiele mit Zofen“. Dafür wurde mit Annoncen in der Zeitschrift 'Sklavenmarkt' geworben. Nach der Entscheidung des Gerichts kann die Angeklagte weiter tätig sein — unter der Voraussetzung, daß sie Steuern zahlt.(Foto: Paul Langrock/Zenit)

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