: Mörder-Bekanntgabe ist sittenwidrig
Köln/Hamburg (dpa) — Das Landgericht Hamburg hat nach Darstellung von RTLplus festgestellt, daß der Konkurrenzsender Sat.1 sittenwidrig gehandelt habe. Im Sat.1-Videotext war der Mörder aus der am 10.September angelaufenen RTLplus-Serie Twin Peaks vorab bekanntgegeben worden. Das Gericht habe Sat.1 die weitere Veröffentlichung untersagt, heißt es in einer RTLplus-Pressemitteilung.
Ein Sprecher von Sat.1 sagte der 'dpa‘ zu dem Vorgang, „wir amüsieren uns über die Absurdität“. Zwei Publikationen — die kostenlose Fernsehbeilage 'rtv‘ und die Illustrierte 'Bunte‘ — aus den Häusern Bertelsmann beziehungsweise Burda, beide Gesellschafter von RTLplus, hätten bereits vor Sat.1 den Mörder aus Twin Peaks der Öffentlichkeit verraten. Wenn RTLplus jemanden hätte verklagen wollen, wären diese die richtige Adresse gewesen.
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