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Vobo-Akte weggelegt

Göttingen (taz) — Nach jahrelangem juristischen Gezerre hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Verfahren gegen eine Volkszählungsgegnerin auf ungewöhnliche Weise beendet. Die Behörde teilte der partei- und fraktionslosen Ratsfrau Vera Hacker mit, um die Angelegenheit „ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zum Abschluß zu bringen“, sollten die Aktenstapel jetzt einfach „weggelegt“ werden. Wegen ihres Boykotts der Volkszählung war Vera Hacker 1989 zu einer Geldbuße von 50 Mark und, nach mehreren erfolglosen Pfändungsversuchen, zu zweitägiger Erwzingungshaft verurteilt worden. Dagegen hatte sie sich mit einem Gnadengesuch an das Justizministerium gewandt. Der Gnadenweg, so die Staatsanwaltschaft, könne aus rechtlichen Gründen nicht beschritten werden, aber man wolle die Sache nun ruhen lassen. Die streitbare Ratsfrau will es dabei nicht bewenden lassen. Sie erwägt, auf einem ordnungsgemäßen Abschluß des Verfahrens zu bestehen.

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