: Gericht: Asylbewerber müssen trotz Überfällen in den Osten
Berlin (ap) — Die Zuweisung eines Asylbewerbers in ein ostdeutsches Bundesland ist nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts trotz ausländerfeindlicher Ausschreitungen rechtmäßig. Mit diesem gestern veröffentlichten Beschluß lehnte das Gericht den Antrag eines türkischen Bewerbers ab, seine Verlegung von Berlin nach Brandenburg aufzuschieben. Die Rechtmäßigkeit der Zuweisung werde nicht dadurch in Zweifel gezogen, daß es in letzter Zeit in den neuen Bundesländern zu einer Welle von tätlichen Übergriffen Rechtsradikaler und teilweise auch mit ihnen sympathisierender Bürger gekommen sei, hieß es in der Begründung. Dies rechtfertige auch nicht die Annahme, daß die örtliche Polizei nicht willens oder in der Lage sei, Asylsuchende zu schützen. Das Gericht verwies darauf, daß die Schutzmaßnahmen verstärkt würden, daß es auch in den alten Bundesländern zahlreiche Übergriffe gegeben habe und daß polizeilicher Schutz nicht lückenlos sein könne. Das Gericht vertrat deshalb den Standpunkt, daß der Vollzug der Zuweisung nicht mit konkret lebensbedrohenden Folgen oder sonstwie unverhältnismäßigen Belastungen verbunden sei.
Entgegen der Auffassung, die das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen für das Land Sachsen vertreten habe, sei auch eine nur befristete Aussetzung der Zuweisung rechtlich nicht geboten. „Im übrigen würde eine ungleichmäßige Verteilung der Asylbewerber als Reaktion auf Vorfälle in bestimmten Bundesländern zu einer weiteren Belastung in anderen Regionen mit den damit für Asylbewerber und die Bevölkerung verbundenen nachteiligen Folgen führen“, hieß es.
(Aktenzeichen: Verwaltungsgericht Berlin VG 24 A 299.91)
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