: „Fummel-Fünfer“ weiter fällig
München (ap) — Passagiere müssen weiterhin an Flughäfen einen „Fummel-Fünfer“ zahlen. Die Lufthansa unterlag im Musterprozeß um Sicherheitsgebühr.
Das Münchner Verwaltungsgericht hält den sogenannten „Fummel-Fünfer“ für rechtmäßig, der seit 1.Juli vergangenen Jahres an Flughäfen für die Sicherheitskontrollen von Passagieren und Gepäck erhoben wird. Die 17. Kammer entschied am Mittwoch in dem von der Lufthansa angestrengten Musterprozeß, daß es keine rechtlichen Hindernisse gegen diese Gebühr gebe. Fluggäste müssen danach weiter zwischen 3,50 und 6,50 Mark — ab November 6,50 bis acht Mark — für die Kontrollen vor dem Abflug bezahlen. Die Lufthansa hatte in ihrer Klage gegen den „Fummel-Fünfer“ angeführt, daß die Sicherheitskontrollen an den Flughäfen zur Schutzpflicht der jeweiligen Bundesländer gehörten. Die Gegenseite, der Freistaat Bayern, hatte jedoch argumentiert, daß die Präventivmaßnahme in erster Linie den Passagieren zugute komme.
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