piwik no script img

Müller bedauert und zahlt 10.000 Mark

Das Verfahren gegen den Müller-Milch-Konzern wurde gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt  ■ Aus Augsburg Klaus Wittmann

Nach dreieinhalbstündiger Verhandlung wurde vor dem Amtsgericht Augsburg das Verfahren gegen Molkereibesitzer Theobald Müller eingestellt. Zuvor hatte es Müller bedauert, daß im Juni 1989 rund 5.000 Liter Sahne über die Kanalisation in den kleinen Fluß Schmutter gelangt seien, woraufhin es zu einem Fischsterben kam. „Wir sind ja ein Unternehmen, das mit seinen Produkten bei den Kunden auf ein positives Image achtet“, sagte der Angeklagte. Im Laufe der Verhandlung hatten sich einige Zeugen in Widersprüche verwickelt. Der technische Geschäftsführer des Unternehmens, Günter Meyer, hatte bei seiner polizeilichen Vernehmung angegeben, der volle Neutralisationstank sei übergelaufen. Während der Verhandlung hatte Meyer jedoch seine Aussage geändert und von einem leeren Tank berichtet, an dem zum Zeitpunkt des Zwischenfalls gerade Reparaturarbeiten durchgeführt wurden. Deshalb sei die Sahne über die Kläranlage in den Fluß geraten.

Auch der als Zeuge vernommene Klärwärter Markus Kugelmann sagte in der Gerichtsverhandlung anders aus als bei der polizeilichen Vernehmung. Dort hatte er angegeben, erst gegen mittag von der Firma Müller informiert worden zu sein, daß 5.000 Liter Sahne auf die Kläranlage zuflössen. Ein Gespräch mit dem Müller-Milch-Verfahrenstechniker Reichl habe jedoch sein Gedächtnis aufgefrischt. Müller-Milch hätte tatsächlich schon am Vormittag des Unglückstages bei der Kläranlage angerufen.

Der als Zeuge geladene Sachbearbeiter für Wasserrecht vom Landratsamt Augsburg hat den Darstellungen von Theo Müller widersprochen, daß es sich bei dem Zwischenfall tatsächlich um eine einmalige Ausnahme gehandelt habe. Wenn auch sonst keine Sahne die Käranlage an den Rand ihrer Kapazität gebracht habe, so seien es andere stark verschmutzte Abwässer gewesen. Deshalb sei die Firma schon 1987 aufgefordert worden, endlich die Abwasserbeseitigung vernünftig zu regeln. Der von Strafrichter Joachim Rahlf vorgeschlagenen vorläufigen Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße von 10.000 Mark stimmten Staatsanwaltschaft und Angeklagter zu. Theo Müller wollte sich auch nach der Verhandlung nicht zu den Vorgängen äußern. Seine Verteidiger wiesen den Richter noch darauf hin, daß wohl nicht von einer Geldbuße, sondern von der Zahlung eines Geldbetrages gesprochen werden sollte.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen