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Verhaftungen nach Brandanschlag

■ Drei Jugendliche sollen Schwachhauser Asylwohnheim angesteckt haben

Der Brandanschlag auf das Wohnheim in der Schwachhauser Heerstraße 110, bei dem in der Nacht zum 3. Oktober 22 Asylbewerber obdachlos wurden, scheint aufgeklärt. Gestern wurde Haftbefehl gegen zwei Jugendliche unter 18 Jahren und einen weiteren Jugendlichen zwischen 18 und 21 Jahren erlassen. Sie stehen unter „dringendem Verdacht der gemeinschaftlichen schweren Brandstiftung in Tateinheit mit versuchtem Mord“, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Heidi Geertz, gestern mitteilte. Nach dem Jugendstrafrecht bedeutet dies eine mögliche Höchststrafe von zehn Jahren.

Zwei weitere Jugendliche, die im Zusammenhang mit dem Brandanschlag festgenommen worden waren, wurden gestern wieder entlassen. Alle fünf gehören einer rund 10köpfigen Bremer Jugendgruppe an, die jedoch weder zur Skin- noch zur Neonazi-Szene gerechnet werden kann, so die Staatsanwaltschaft. Zumindest zwei der Verhafteten kämen aus „ausgesprochen gutbürgerlichem Millieu“. Während die drei Hauptverdächtigen bisher jede Aussage verweigerten, haben offensichtlich andere Mitglieder der Jugendgruppe die Verhafteten belastet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen.

Das Wohnheim in der Schwachhauser Heerstraße ist durch den Brandanschlag unbewohnbar geworden. In dem Raum, durch dessen Fenster der Brandsatz geworfen worden war, hatte sich zum Glück niemand aufgehalten. Zwei Asylbewerber hatten jedoch leichte Verletzungen durch die starke Rauchentwicklung des Brandes erlitten. Ase

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