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Großbritannien verschärft Aylrecht

 ■ Von Ralf Sotscheck

Wer in Großbritannien einen Asylantrag stellt, muß künftig die Fingerabdrücke abliefern. Die britische Regierung bereitet ein entsprechendes Gesetz vor, das im April in Kraft treten soll. 50.000 AntragstellerInnen, die im Schnitt 14 Monate auf einen Bescheid warten, sind davon betroffen. Bisher können Menschen, die keines Verbrechens verdächtigt werden, nicht zur Abgabe von Fingerabdrücken gezwungen werden.

Die Regierung behauptet, die Maßnahme solle verhindern, daß AsylbewerberInnen mehrfach Sozialhilfe kassieren. Darüber hinaus soll auch das Entscheidungsverfahren beschleunigt werden. Flüchtlinge aus Ländern, in denen es angeblich keine politische Verfolgung gibt, können dann innerhalb von 48 Stunden zurückgeschickt werden.

Außerdem plant die Regierung, das Anhörungsrecht für AntragstellerInnen aus der Dritten Welt abzuschaffen, wenn die Einwanderungsbehörde der Ansicht ist, daß der Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Lediglich der Beratungsdienst für Immigranten (Ukias) soll berechtigt sein, zu den einzelnen Fällen Stellung zu nehmen. Auf diese Weise hofft man, die AsylbewerberInnen innerhalb von drei Monaten wieder loszuwerden.

Ukias wurden bereits Kürzungen der Zuschüsse angedroht, falls die Organisation gegen die neuen Regelungen opponieren sollte. Ukias hatte sich vor allem gegen Pläne gewandt, die Unterbringungspflicht der Gemeinden sowie die kostenlose Rechtshilfe abzuschaffen. Das Innenministerium will stattdessen drei Millionen Pfund (ca. Neun Millionen Mark) zur Verfügung stellen, mit denen Ukias die Anwaltskosten bezahlen soll.

Um die Anträge in Zukunft schneller bearbeiten zu können, werden bis April 520 zusätzliche Beamte eingestellt. Die Regierung wies darauf hin, daß die Zahl der AsylbewerberInnen von 5.000 im Jahr 1988 auf 50.000 in diesem Jahr gestiegen sei. London will deshalb ein EG-weites Computernetz aufbauen, in dem die Namen von Flüchtlingen gespeichert werden. Lehnt ein Land den Antrag auf Asyl ab, kann dann in den anderen EG-Ländern kein erneuter Antrag gestellt werden.

Diese Vereinbarung soll möglicherweise bereits im Dezember auf dem EG-Gipfel in Maastricht verabschiedet werden.

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